am Freitag, 16. Februar 2007, 11:33
"Wir brauchen schnellstens eine Änderung der Rechtsgrundlage und einen Straftatenkatalog, der festlegt, bei welcher Tat die Online-Durchsuchung gestattet ist. Wir brauchen das auch, weil nicht mehr die Festplatte die Daten enthält, sondern der Terrorist oder Schwerstkriminelle sie auf irgendwelchen Internet-Servern versteckt, wo sie über Verschlüsselungsmaßnahmen geschützt sind, die nicht zu knacken sind. Dafür muss die Online-Untersuchung her, die ein anderer Eingriff ist als eine einfache Telefonüberwachung."
Diese Aussage von Herrn Beckstein macht durchaus Sinn, wenn man weiss, dass Internetserver in vollbesetzte Hochhäuser geflogrn werden.
Diese Aussage von Herrn Beckstein macht durchaus Sinn, wenn man weiss, dass Internetserver in vollbesetzte Hochhäuser geflogrn werden.