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Artikel 20 GG [Widerstandsrecht]

(1) Die BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Eine Änderung ist unzulässig. (Ewigkeitsklausel)

(4) Gegen jeden der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand.

NUR MAL SO!

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