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Freitag, 30. März 2007
am Freitag, 30. März 2007, 18:13
Es werde klar geregelt, "welche Daten von wem gespeichert werden, wer Zugriff erhält und wozu sie verwendet werden dürfen". Kontrollbefugnisse durch Datenschutzbeauftragte seien genauso gegeben wie Auskunfts- und Löschrechte für die Bürger. Der Dateienverbund diene "nur dem Schutz der Grundrechte", philosophierte der Innenminister, da sich Freiheit und Sicherheit in einem demokratischen Rechtsstaat nicht trennen lassen würden. Wer wie die bei der Verwirklichung ihrer Anschlagspläne gescheiterten Kofferbomber auf Presseveröffentlichungen wie die umstrittenen Mohammed-Karikaturen mit terroristischer Gewalt reagiere, bedrohe auch damit ein Grundrecht, versuchte Schäuble die Medien auf seine Seite zu ziehen.
Der Dateienverbund diene 'nur dem Abbau der Grundrechte' phantasierte der Innenminister. So muss heissen.
Der Dateienverbund diene 'nur dem Abbau der Grundrechte' phantasierte der Innenminister. So muss heissen.
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am Freitag, 30. März 2007, 15:22
Es habe konkrete Hinweise, dass Kämpfer von Al Quaida mit zwei Taschen nach Deutschland gekommen seien. Diese Behauptung erschien dem Düsseldorfer Landgericht nun als "äußerst vage" und keinesfalls hinreichend, um eine Rasterfahndung zu veranlassen.
Das ist nicht nur 'äußerst vage' sondern auch äußerst schwachsinnig, Reisende zu verdächtigen, weil sie Gepäck dabei haben. Bei den Sicherheitsvorkehrungen, die an deutschen Flughäfen herrschen, ist es nie und nimmer möglich Waffen oder ähnliches zu schmuggeln.
Das ist nicht nur 'äußerst vage' sondern auch äußerst schwachsinnig, Reisende zu verdächtigen, weil sie Gepäck dabei haben. Bei den Sicherheitsvorkehrungen, die an deutschen Flughäfen herrschen, ist es nie und nimmer möglich Waffen oder ähnliches zu schmuggeln.
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