anonymisiert - registriert - abserviert
Montag, 5. Februar 2007
Heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei sind unzulässig. Dies entschied am heutigen Montag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Es geschehen noch Zeichen und Wunder.

Permalink (0 Kommentare)   Kommentieren