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Montag, 5. Februar 2007
am Montag, 5. Februar 2007, 12:37
Heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei sind unzulässig. Dies entschied am heutigen Montag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Es geschehen noch Zeichen und Wunder.
Es geschehen noch Zeichen und Wunder.
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