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Mittwoch, 10. Januar 2007
am Mittwoch, 10. Januar 2007, 21:05
Neben dem Verfassungsschutz können künftig auch Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Telediensteunternehmen einholen. Dies gilt nicht mehr nur bei Terrorverdacht, sondern auch im Rahmen der Aufklärung "verfassungsfeindlicher Bestrebungen" im Inland. Entsprechend ausgedehnt wird die Ermächtigung zum Einsatz des IMSI-Catchers für die Mobilfunküberwachung. Verdeckt fahnden dürfen Geheimdienste ferner im Schengener Informationssystem.
Bringen Sie ihre Rückenlehne in eine aufrechte Position. Die Kotztüten befinden sich unter Ihren Sitzen.
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